Erlegungsort
Genauer Ort, an dem ein Stück Wild erlegt wurde.
Der Erlegungsort ist mehr als nur eine Ortsangabe im Revier. Er ist für Dokumentation, Wildursprungsnachweise, Hygiene, Streckenlisten und die Abgabe von Wildbret rechtlich und praktisch bedeutsam.
Definition
Als Erlegungsort bezeichnet man die konkrete Stelle, an der ein Stück Wild getötet wurde. Das kann mit Revierteil, Schlagbezeichnung, GPS-Punkt oder sonstiger eindeutiger Beschreibung festgehalten werden. Die Angabe dient der Rückverfolgbarkeit und der sauberen Revierdokumentation.
Bedeutung in der Praxis
Der Erlegungsort hilft, Wildschäden, Einstandsbezug, Wechselnutzung und Streckenschwerpunkte besser zu verstehen. Zudem spielt er bei der Wildbrethygiene und Vermarktung eine Rolle, etwa wenn Entfernungen oder Zuständigkeiten nachgewiesen werden müssen. Auch beim Aufbrechen und Bergen des Stückes beeinflusst der Ort die hygienische Versorgung unmittelbar.
Rechtlicher Bezug
Für Wildursprungsnachweise und die Abgabe kleiner Mengen an den lokalen Einzelhandel ist die Herkunft des Wildes nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Erlegungsort ist deshalb nicht bloß eine Erinnerungshilfe, sondern Teil ordnungsgemäßer Dokumentation. In der Prüfung wird dieser Begriff meist im Zusammenhang mit Wildbrethygiene und Rückverfolgbarkeit abgefragt.
Verwandte Begriffe