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Lexikon
Wildbiologie · Jägersprache·Mittlere Prüfungsrelevanz

Einfall

Das Niedergehen und Landen von Federwild, z. B. Enten auf einem Gewässer.

Als Einfall bezeichnet man in der Jägersprache das Niedergehen (Landen) von Federwild an einem bestimmten Ort, z. B. von Enten auf einem Gewässer oder von Tauben auf einem Acker. Der Einfall ist jagdlich bedeutsam für die Lockjagd.

Definition

Einfall (oder Einfallen) bezeichnet das Landen von Federwild an einem bestimmten Platz. Man sagt: Die Enten fallen auf dem Teich ein. Der Gegenbegriff ist Abstreichen (Abfliegen). Der Einfall ist ein wichtiger Zeitpunkt für die Jagdausübung.

Jagdliche Bedeutung

Der Einfall von Federwild wird bei der Lockjagd gezielt herbeigeführt (z. B. durch Lockvögel, Lockpfeife). Bei der Entenjagd am Gewässer wartet der Jäger auf den Einfall der Enten in der Dämmerung. Wichtig: Nur auf einfallende oder abfliegende Enten schießen, nicht auf schwimmende.