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Lexikon
Jagdrecht·Hohe Prüfungsrelevanz

Abschuss

Abschuss bezeichnet das jagdrechtlich genehmigte Erlegen von Wild gemäß Abschussplan oder Freigabe.

Im jagdrechtlichen Sinne ist ein Abschuss das genehmigte Erlegen eines Stückes Wild. Die Anzahl der Abschüsse wird durch den Abschussplan geregelt und ist zu dokumentieren.

Definition

Abschuss bezeichnet im Jagdrecht das Erlegen eines Stückes Wild im Rahmen geltender Gesetze, insbesondere gemäß Abschussplan (bei Schalenwild) oder innerhalb offener Jagdzeiten (bei Niederwild). Jeder Abschuss ist meldepflichtig.

Rechtliche Grundlagen

Die Abschussplanung für Schalenwild ist im BJagdG § 21 geregelt. Der Jagdausübungsberechtigte muss sicherstellen, dass Abschusspläne erfüllt werden. Nichterfüllung kann Sanktionen zur Folge haben.

Prüfungsrelevanz

Abschussrecht und Abschussplanung sind zentrale Prüfungsthemen. Kandidaten müssen Unterschiede zwischen Schalenwild mit Abschussplan und anderen Wildarten sowie die Dokumentationspflicht kennen.

Relevante Wildarten

Rotwild·Rehwild·Schwarzwild