Abschuss
Abschuss bezeichnet das jagdrechtlich genehmigte Erlegen von Wild gemäß Abschussplan oder Freigabe.
Im jagdrechtlichen Sinne ist ein Abschuss das genehmigte Erlegen eines Stückes Wild. Die Anzahl der Abschüsse wird durch den Abschussplan geregelt und ist zu dokumentieren.
Definition
Abschuss bezeichnet im Jagdrecht das Erlegen eines Stückes Wild im Rahmen geltender Gesetze, insbesondere gemäß Abschussplan (bei Schalenwild) oder innerhalb offener Jagdzeiten (bei Niederwild). Jeder Abschuss ist meldepflichtig.
Rechtliche Grundlagen
Die Abschussplanung für Schalenwild ist im BJagdG § 21 geregelt. Der Jagdausübungsberechtigte muss sicherstellen, dass Abschusspläne erfüllt werden. Nichterfüllung kann Sanktionen zur Folge haben.
Prüfungsrelevanz
Abschussrecht und Abschussplanung sind zentrale Prüfungsthemen. Kandidaten müssen Unterschiede zwischen Schalenwild mit Abschussplan und anderen Wildarten sowie die Dokumentationspflicht kennen.
Verwandte Begriffe
Relevante Wildarten