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Lexikon
Jagdrecht · Jägersprache·Hohe Prüfungsrelevanz

Erleger

Der Jäger, der ein Stück Wild tatsächlich zur Strecke gebracht (erlegt) hat.

Als Erleger bezeichnet man denjenigen Jäger, der ein Stück Wild tatsächlich geschossen und erlegt hat. Der Erleger ist verantwortlich für die Versorgung des Wildes, die Meldepflicht und trägt die rechtliche Verantwortung für den Abschuss.

Definition

Der Erleger ist der Jäger, der ein Stück Wild durch einen waidgerechten Schuss zur Strecke gebracht hat. Er ist rechtlich für den Abschuss verantwortlich und hat Pflichten gegenüber dem erlegten Wild.

Rechtliche Pflichten des Erlegers

Der Erleger ist verpflichtet, das erlegte Wild unverzüglich aufzubrechen (auszuweiden), um die Wildbretqualität zu sichern. Er muss das Wild gemäß der Wildbrethygieneverordnung behandeln und für die ordnungsgemäße Verwertung sorgen. Bei Gesellschaftsjagden meldet er den Abschuss dem Jagdleiter.

Erlegerzeichen und Tradition

Nach dem Erlegen wird dem Wild der letzte Bissen (ein Zweig) ins Maul gelegt und der Bruch (Fichtenreisig) auf die Wunde und als Erlegerbruch auf den Hut gesteckt. Diese Bräuche gehören zur Waidgerechtigkeit und drücken Respekt vor dem Wild aus.

Prüfungsrelevanz

Prüfungsthema: Was versteht man unter 'erlegen'? Welche Pflichten hat der Erleger? Was ist der letzte Bissen und der Erlegerbruch?