Lexikon

Erleger

Jagdpraxis · Jägersprache

Erleger ist der Jäger, dem ein erlegtes Stück Wild zugerechnet wird, weil sein Schuss es zur Strecke gebracht hat.

Haben mehrere auf dasselbe Stück geschossen, gelten feste Regeln. Beim Kugelschuss ist Erleger, wer dem Stück als Erster einen Treffer anträgt, der es auch bei einer Nachsuche zur Strecke gebracht hätte. Beim Schrotschuss ist es, wer das Stück tödlich trifft, nicht wer zuerst geschossen hat. Ein Fangschuss macht niemanden zum Erleger.

Der Erleger erhält den Erlegerbruch, auch Schützenbruch genannt, und oft die Trophäe. Das Aneignungsrecht am Stück liegt aber beim Jagdausübungsberechtigten; wem Wildbret und Trophäe zustehen, richtet sich nach Absprache und Brauch, bei der Wildfolge teils auch nach Landesrecht. Das kleine Jägerrecht, bestimmte Innereien, steht nach altem Brauch dem zu, der das Stück aufgebrochen hat, und das muss nicht der Erleger sein.

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion