Erleger
Der Jäger, der ein Stück Wild tatsächlich zur Strecke gebracht (erlegt) hat.
Als Erleger bezeichnet man denjenigen Jäger, der ein Stück Wild tatsächlich geschossen und erlegt hat. Der Erleger ist verantwortlich für die Versorgung des Wildes, die Meldepflicht und trägt die rechtliche Verantwortung für den Abschuss.
Definition
Der Erleger ist der Jäger, der ein Stück Wild durch einen waidgerechten Schuss zur Strecke gebracht hat. Er ist rechtlich für den Abschuss verantwortlich und hat Pflichten gegenüber dem erlegten Wild.
Rechtliche Pflichten des Erlegers
Der Erleger ist verpflichtet, das erlegte Wild unverzüglich aufzubrechen (auszuweiden), um die Wildbretqualität zu sichern. Er muss das Wild gemäß der Wildbrethygieneverordnung behandeln und für die ordnungsgemäße Verwertung sorgen. Bei Gesellschaftsjagden meldet er den Abschuss dem Jagdleiter.
Erlegerzeichen und Tradition
Nach dem Erlegen wird dem Wild der letzte Bissen (ein Zweig) ins Maul gelegt und der Bruch (Fichtenreisig) auf die Wunde und als Erlegerbruch auf den Hut gesteckt. Diese Bräuche gehören zur Waidgerechtigkeit und drücken Respekt vor dem Wild aus.
Prüfungsrelevanz
Prüfungsthema: Was versteht man unter 'erlegen'? Welche Pflichten hat der Erleger? Was ist der letzte Bissen und der Erlegerbruch?
Verwandte Begriffe