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Lexikon
Hege·Mittlere Prüfungsrelevanz

Ablenkfütterung

Fütterungsmaßnahme, die Wild von gefährdeten Flächen oder Kulturen fernhalten soll.

Ablenkfütterung soll Wild von besonders schadensgefährdeten Flächen ablenken. Sie ist hegerisch und rechtlich nur im Rahmen der jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben zu beurteilen und nicht mit Kirrung gleichzusetzen.

Begriff

Ablenkfütterung ist eine Fütterungsmaßnahme, mit der Wild aus bestimmten Flächen heraus oder von empfindlichen Kulturen ferngehalten werden soll. Sie verfolgt damit einen lenkenden Zweck. Jagdlich wird der Begriff vor allem im Zusammenhang mit Wildschadensvermeidung verwendet.

Praktische Bedeutung

In der Praxis kommt Ablenkfütterung nur dort in Betracht, wo sie rechtlich zulässig ist und hegerisch Sinn ergibt. Sie soll Wild nicht an eine Schussstelle gewöhnen, sondern seinen Aufenthalt steuern. Gerade deshalb muss sie sauber von Kirrung und allgemeiner Wildfütterung unterschieden werden.

Rechtliche Einordnung

Ob und in welchem Umfang Ablenkfütterung zulässig ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Landesrecht. Pauschale Aussagen für ganz Deutschland sind deshalb unsauber. In der Prüfung sollte man klar sagen, dass solche Maßnahmen landesrechtlich geregelt und hegerisch zu begründen sind.

Prüfungswissen

Typische Prüfungsfrage ist die Abgrenzung zur Kirrung. Kirrung dient der Bejagung, Ablenkfütterung der Lenkung und Schadensminderung. Wer beides gleichsetzt, beantwortet die Frage ungenau.

Häufige Verwechslung

Ablenkfütterung dient nicht der Bejagung wie die Kirrung, sondern der Lenkung und Schadensminderung.

Relevante Wildarten

Rehwild·Rotwild·Schwarzwild