Hege & Naturschutz
Einführung in die Wildhege – Hegeauftrag §1 BJagdG
Die Hege ist die wichtigste Verpflichtung des Jägers. Das Bundesjagdgesetz (§1 BJagdG) stellt die Hege vor die Jagdausübung. Wer jagt, muss hegen – und wer h…
Die Hege ist die wichtigste Verpflichtung des Jägers. Das Bundesjagdgesetz (§1 BJagdG) stellt die Hege vor die Jagdausübung. Wer jagt, muss hegen – und wer hegt, trägt Verantwortung für Wild und Lebensraum.
Der Hegeauftrag – §1 BJagdG
Wortlaut §1 Abs. 2 BJagdG: „Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen."
Schlüsselbegriffe: • „Angepasst": Wildbestand muss zu Landschaft und Landwirtschaft passen – kein überhöhter Bestand! • „Artenreich": Nicht nur eine Art fördern, sondern Vielfalt erhalten • „Gesund": Krank oder schwach erscheinende Stücke bevorzugt entnehmen (Selektionsprinzip) • „Lebensgrundlagen": Biotophege ist gleichrangig mit Bestandshege
Hegeziel: Biotophege vs. Bestandshege
Biotophege (Lebensraumhege) • Verbesserung und Erhaltung der Lebensräume • Anlage von Hecken, Blühstreifen, Wildäckern, Kleingewässern • Nachhaltigste Form der Hege: wirkt für alle Arten • Kooperation mit Landwirtschaft und Naturschutz notwendig
Bestandshege (regulierende Hege) • Bestandsregulierung durch gezielten Abschuss (Abschussplan) • Geschlechterverhältnis und Altersstruktur steuern • Kranke und schwache Stücke entnehmen (Selektionsprinzip) • Ziel: gesunder, standortangepasster Bestand
Schützende Hege • Schutz vor natürlichen und künstlichen Störungen • Prädatorenmanagement (gesetzlich erlaubte Regulierung) • Ruhezonen im Revier; Störungsminimierung in Brutzeit und Setzzeit
Hegemaßnahmen im Jahresablauf
Frühjahr (März–Mai) • Prädatorenregulierung (Hauptsaison für Fuchs, Krähe, Elster) • Aufstellen von Kunstnestern und Brutkästen • Sichtkontrolle aller Hochsitze und Jagdeinrichtungen • Ansaat von Wildäckern und Blühstreifen
Sommer (Juni–August) • Ruhephase: wenig Eingriffe in Brut- und Setzzeit • Beobachten und Zählen (Wildkameras, Ansitze) • Pflege von Blühstreifen und Wildäckern
Herbst (September–November) • Hauptjagdzeit; Streckenauswertung • Abschussplanung überprüfen • Salzlecken erneuern, Wildäcker umbrechen und neu ansäen
Winter (Dezember–Februar) • Fütterungskontrolle (bei Notzeit) • Abschussplan erfüllen • Heckenpflege (Auf-den-Stock-setzen) • Hochsitz-Instandhaltung
Revierplan und Organisation
- Revierplan: schriftliche Übersicht aller Hegemaßnahmen im Revier (freiwillig, aber empfohlen)
- Hegering: lokaler Zusammenschluss von Revierinhabern
- Hegegemeinschaft: revierübergreifende Koordination für bestimmte Wildarten (z. B. Rotwild)
- Kreisjägerschaft: übergeordnete Ebene; koordiniert Abschusspläne und Fortbildung
- Landesjägerschaft NRW: Dachorganisation; vertritt Jäger gegenüber Politik und Behörden
Zusammenarbeit mit Naturschutz und Landwirtschaft
- Hege und Naturschutz sind keine Gegensätze – Biotophege ist aktiver Naturschutz
- Kooperationspartner: Landwirte (Blühstreifen, Stoppelfelder), Naturschutzverbände, Forstbehörden
- Konflikte entstehen bei: überhöhten Beständen und Wildschäden, Fütterungsstrategien, Prädatorenmanagement
- Lösung: Dialog, Transparenz und gemeinsame Ziele formulieren