Hege & Naturschutz
Wildschäden und Wald-Wild-Konflikt
Wildschäden sind Schäden, die Wildtiere an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen verursachen. Die Ersatzpflicht für Wildschäden richtet sich nach § 29 BJa…
Wildschäden sind Schäden, die Wildtiere an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen verursachen. Die Ersatzpflicht für Wildschäden richtet sich nach § 29 BJagdG. In gemeinschaftlichen Jagdbezirken ist grundsätzlich die Jagdgenossenschaft ersatzpflichtig; der Jagdpächter haftet nur, soweit er die Ersatzpflicht durch den Pachtvertrag übernommen hat. In Eigenjagdbezirken ist der Eigentümer bzw. Jagdausübungsberechtigte ersatzpflichtig. Ersatzpflichtig sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasan.
Verbissschäden: Rehwild und Rotwild verbeißen Knospen und Triebe junger Bäume. Besonders gefährdet: Eiche, Buche, Tanne, Douglasie. Starker Verbiss verhindert die natürliche Verjüngung des Waldes.
Schälschäden: Rotwild schält die Rinde von Bäumen (Winterschälung, Sommerschälung). Dies schädigt den Baum nachhaltig und führt zu Wertverlusten im Forst.
Schwarzwildschäden: Umbrechen von Grünland und Äckern (Mais, Kartoffeln, Weizen). Verursacht die höchsten landwirtschaftlichen Wildschäden.
Verhütungsmaßnahmen: Wildschutzzäune, Einzelschutz (Wuchshüllen), angepasste Wilddichte durch Abschussplanung, Bejagungsschneisen in Maisfeldern.