Wildbiologie & Wildkunde

Vogelarten – Überblick: jagdbar, geschützt, Zugvogelschutz

Deutschland beherbergt eine große Vielfalt wildlebender Vogelarten. Für die Jägerprüfung ist nicht nur Artenkenntnis wichtig, sondern vor allem die rechtlich…

ca. 7 Min. Aktualisiert am 10.6.2026 Redaktion & Prüfung

Deutschland beherbergt eine große Vielfalt wildlebender Vogelarten. Für die Jägerprüfung ist nicht nur Artenkenntnis wichtig, sondern vor allem die rechtliche Trennung: Manche Vogelarten unterliegen dem Jagdrecht, manche sind jagdrechtlich erfasst, aber geschützt oder geschont, und viele fallen ausschließlich unter Naturschutz- und Vogelschutzrecht.

Drei rechtliche Ebenen

  • Bundesjagdgesetz: nennt Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen
  • Landesjagdrecht: kann zusätzliche Arten, Schonzeiten, Ausnahmen und Zuständigkeiten regeln
  • Artenschutzrecht: schützt wildlebende europäische Vogelarten, ihre Nester, Eier und Fortpflanzungsstätten
  • EU-Vogelschutzrichtlinie: europäische Grundlage für Schutz wildlebender Vogelarten
  • Anhang-I-Arten der Vogelschutzrichtlinie benötigen besondere Schutzmaßnahmen und Schutzgebiete

Jagdrechtlich erfasst heißt nicht automatisch bejagbar

Ein häufiger Prüfungsfehler ist die Gleichsetzung von „unterliegt dem Jagdrecht" mit „darf bejagt werden". Das ist falsch. Arten können jagdrechtlich erfasst sein und trotzdem durch Schonung, fehlende Jagdzeit oder artenschutzrechtliche Regeln praktisch nicht bejagt werden. Konkrete Jagdzeiten gehören deshalb in den bundeslandspezifischen Jagdzeitenbereich der App.

Typische Vogelgruppen im Jagdunterricht

  • Wasserwild: Enten, Gänse, Schwäne, Säger, Blässhuhn und weitere Arten je nach Recht
  • Hühnervögel: Fasan, Rebhuhn, Wachtel sowie Raufußhühner mit starkem Schutzbezug
  • Wildtauben: Ringeltaube, Hohltaube, Türkentaube und Turteltaube mit Artbestimmungsschwerpunkt
  • Rabenvögel: Krähen, Elstern, Eichelhäher, Dohle und Kolkrabe mit Prädations- und Rechtsbezug
  • Greifvögel und Eulen: geschützt, wichtig für Artbestimmung und Verwechslungsfragen
  • Schreit- und Watvögel: Reiher, Störche, Kraniche, Schnepfen und Kiebitz mit starkem Schutzbezug

Vogelschutzrichtlinie

  • gilt für alle wildlebenden Vogelarten, die natürlich in der EU vorkommen
  • schützt Vögel, Eier, Nester und Lebensräume
  • verlangt besondere Schutzmaßnahmen für gefährdete Arten und Zugvögel
  • ist von der FFH-Richtlinie zu unterscheiden
  • für Greifvögel, Störche und viele seltene Arten ist häufig Anhang I prüfungsrelevant

Zugvogelschutz

Viele jagdlich relevante und geschützte Vogelarten sind Zugvögel. Ihr Schutz funktioniert nur international, weil Brutgebiet, Rastgebiet und Winterquartier in verschiedenen Staaten liegen können. Prüfungsrelevant sind deshalb Zugverhalten, Rastplätze, Feuchtgebiete, Störungsvermeidung und die Bedeutung von Schutzgebieten.

Prüfungsfallen

  • Jagdrecht nicht mit Bejagbarkeit verwechseln
  • Bundesrecht und Landesrecht nicht vermischen
  • Vogelschutzrichtlinie nicht mit FFH-Richtlinie verwechseln
  • Greifvögel, Eulen, Störche und viele seltene Arten nicht als Federwild behandeln
  • konkrete Jagdzeiten immer bundeslandspezifisch lernen
  • Nester, Eier und Jungvögel sind besonders störungssensibel

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