Wildbiologie & Wildkunde
Wildvögel im Jagdrecht – Überblick und Schutzrecht
Federwild bezeichnet jagdlich die dem Jagdrecht unterliegenden wildlebenden Vogelarten. Gleichzeitig stehen alle wildlebenden europäischen Vogelarten unter d…
Federwild bezeichnet jagdlich die dem Jagdrecht unterliegenden wildlebenden Vogelarten. Gleichzeitig stehen alle wildlebenden europäischen Vogelarten unter dem Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie und des nationalen Artenschutzrechts. Für die Jägerprüfung ist deshalb nicht nur Artenkenntnis wichtig, sondern vor allem die saubere Trennung zwischen Jagdrecht, Schonung, Artenschutz und tatsächlicher Bejagbarkeit.
Jagdrecht und Artenschutz
Das Bundesjagdgesetz bestimmt, welche Vogelarten als Federwild dem Jagdrecht unterliegen. Die EU-Vogelschutzrichtlinie schützt alle wildlebenden Vogelarten in der Europäischen Union und erlaubt eine Bejagung nur für bestimmte Arten und nur unter engen Voraussetzungen. Das Bundesnaturschutzgesetz enthält zusätzlich Zugriffsverbote, etwa gegen Töten, Verletzen, erhebliche Störung und das Zerstören von Nestern oder Gelegen.
- BJagdG: ordnet bestimmte Vogelarten dem Jagdrecht zu
- Landesrecht: regelt konkrete Jagdzeiten, Schonzeiten und zusätzliche Einschränkungen
- EU-Vogelschutzrichtlinie: schützt alle wildlebenden europäischen Vogelarten
- BNatSchG § 44: verbietet unter anderem Töten, Verletzen, erhebliche Störung und Zerstörung von Fortpflanzungsstätten
- Konkrete Jagdzeiten werden in der App bundeslandspezifisch gelernt und gehören nicht in diesen Überblicksartikel
Wichtige Federwildgruppen
[Vergleichstabelle: Federwildgruppen im Jagdunterricht Gruppe Typische Arten Prüfungsschwerpunkt Hühnervögel Fasan, Rebhuhn, Wachtel, Auerwild, Birkwild, Haselwild, Alpenschneehuhn Bodenbrüter, Nestflüchter, Balz, Bestandsrückgänge Entenvögel und Wasserwild Enten, Gänse, Schwäne, Säger, Blässhuhn Gründel-/Tauchenten, Sturzmauser, Zugvogelschutz Schnepfen und Watvögel Waldschnepfe, Bekassine und verwandte Arten Zugverhalten, Lebensraum, Schutzstatus Tauben Ringeltaube, Hohltaube, Türkentaube Artbestimmung, Schwarmverhalten, Landesrecht Rabenvögel Rabenkrähe, Nebelkrähe, Elster, Eichelhäher, Kolkrabe Artenschutz, Prädation, Landesrecht, Kolkrabe geschützt Greifvögel und Falken Habicht, Sperber, Bussarde, Adler, Weihen, Falken unterliegen teils Jagdrecht, aber Schutz und ganzjährige Schonung beachten Eulen Uhu, Waldkauz, Schleiereule, Waldohreule nicht als Federwild des BJagdG lernen, sondern streng geschützte Nachtgreife im Naturschutzrecht
EU-Vogelschutzrichtlinie
Die EU-Vogelschutzrichtlinie ist die zentrale europäische Grundlage des Vogelschutzes. Sie schützt wildlebende Vogelarten, ihre Eier, Nester und Lebensräume. Jagd darf nach der Richtlinie nur so geregelt werden, dass Brut, Aufzucht, Mauser und Zug nicht gefährdet werden. Besonders bedeutsam sind Anhang I für besonders schutzwürdige Arten und Anhang II für Arten, deren Bejagung unter Voraussetzungen möglich sein kann.
- Anhang I: besonders schutzwürdige Arten; für sie sind besondere Schutzgebiete wichtig
- Anhang II: Arten, die unter nationaler Regelung jagdlich genutzt werden können
- Jagd während Brut- und Aufzuchtzeit ist europarechtlich besonders sensibel
- Zugvögel dürfen auf dem Rückweg zu den Brutgebieten nicht bejagt werden
- Der Erhaltungszustand einer Art beeinflusst, ob und wie Nutzung zulässig ist
Zugvögel, Standvögel und Teilzieher
Vogelarten unterscheiden sich stark in ihrem Jahresrhythmus. Standvögel bleiben ganzjährig im Gebiet. Teilzieher ziehen nur aus Teilen ihres Verbreitungsgebietes oder je nach Witterung. Kurzstreckenzieher überwintern häufig in West- oder Südeuropa, Langstreckenzieher oft südlich der Sahara. Diese Unterschiede erklären, warum Schutz während Zug, Brut und Mauser so wichtig ist.
[Vergleichstabelle: Zugverhalten ausgewählter Vogelarten Typ Beispiele Prüfungsrelevanz Standvogel Fasan, Rebhuhn, viele Eulen ganzjähriges Revierwissen, Brut- und Lebensraumschutz Teilzieher / Kurzstreckenzieher Ringeltaube, viele Enten, Kiebitz regional Bestände schwanken jahreszeitlich stark Langstreckenzieher Wachtel, Wespenbussard, Weißstorch Schutz entlang der Zugroute und im Brutgebiet wichtig
Mauser
Mauser ist der regelmäßige Federwechsel. Sie ist energetisch aufwendig und kann die Flugfähigkeit beeinflussen. Besonders wichtig ist die Sturzmauser bei vielen Entenvögeln und Gänsen: Dabei werden die Schwungfedern gleichzeitig gewechselt, sodass die Vögel vorübergehend flugunfähig sind. Daraus ergibt sich ein besonderer Schutzbedarf.
- Vollmauser: großer Federwechsel, oft nach der Brutzeit
- Teilmauser: nur Teile des Gefieders werden gewechselt
- Sturzmauser: gleichzeitiger Wechsel der Schwungfedern, zeitweise Flugunfähigkeit
- Mauserplätze von Wasserwild sind störungsempfindlich
- Mauser, Brut und Zug sind zentrale Begriffe im Vogelschutzrecht
Bestimmungsmerkmale
- Größe und Körperform: gedrungen, langhalsig, langbeinig oder greifvogeltypisch
- Flugbild: schneller Direktflug, kreisender Segelflug, rüttelnder Suchflug oder wellenförmiger Flug
- Flügel: breit, spitz, rund oder fingerartig aufgespreizt
- Stoß: kurzer Schwanz, langer Stoß, keilförmig, gegabelt oder gerundet
- Schnabel: Entenschnabel, Hakenschnabel, langer Schnepfenschnabel oder Körnerfresser-Schnabel
- Stimme: Rufe, Balzlaute und Warnrufe können die Artbestimmung unterstützen
- Lebensraum: Feldflur, Wald, Gewässer, Moor, Küste oder Siedlungsrand
Jägersprache beim Federwild
- Federwild: dem Jagdrecht unterliegende Vogelarten
- Ständer: Beine vieler Vögel
- Fänge: Greifwerkzeuge bei Greifvögeln und Eulen
- Schnabel: jagdlich häufig Schnabel; bei Greifvögeln Hakenschnabel
- Schwingen: Flügel beziehungsweise große Flugfedern
- Stoß: Schwanz bei Federwild
- Gelege: Eier im Nest
- Hudern: Wärmen und Schützen der Jungvögel durch das Alttier
- Rupfung: Fraß- oder Beuterest mit herausgezogenen Federn
Typische Prüfungsfragen
- Was ist Federwild?
- Warum bedeutet „unterliegt dem Jagdrecht" nicht automatisch „bejagbar"?
- Welche Rolle spielt die EU-Vogelschutzrichtlinie?
- Was verbietet § 44 BNatSchG?
- Was ist Sturzmauser und bei welchen Vögeln ist sie besonders wichtig?
- Wie unterscheiden sich Standvögel, Teilzieher und Langstreckenzieher?
Häufige Fehler
- Alle dem Jagdrecht unterliegenden Vogelarten als tatsächlich bejagbar bezeichnen
- Greifvögel, Falken und Eulen rechtlich gleich behandeln
- Konkrete Jagdzeiten aus einem Bundesland bundesweit verallgemeinern
- Sturzmauser mit normalem Federwechsel gleichsetzen
- Anhang I und Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie verwechseln
- Rabenvögel pauschal als „Schädlinge" bezeichnen statt art- und rechtsbezogen zu prüfen