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Lexikon
Jagdpraxis·Niedrige Prüfungsrelevanz

Wildgericht

Zubereitetes Gericht aus Wildbret, nicht zu verwechseln mit jagdrechtlichen Institutionen.

Wildgericht ist in erster Linie ein Begriff der Küche und Verwertung. Gemeint ist ein Speisegericht aus Wildbret und nicht etwa ein Gericht im rechtlichen Sinn.

Kulinarischer Begriff

Wildgerichte werden aus Wildbret verschiedener Arten zubereitet, etwa als Braten, Gulasch oder Ragout. Der Begriff gehört somit eher zur Nutzung des Wildes als zur Jagdausübung selbst. Für ein Jagdlexikon ist er vor allem als Verwertungsthema sinnvoll.

Bezug zur Jagd

Die Qualität eines Wildgerichts hängt unmittelbar von Wildbrethygiene, Kühlung und sauberer Verarbeitung ab. Gute Küche beginnt also bereits im Revier und in der Wildkammer. Lehrreich ist der Begriff deshalb als Verbindung zwischen Jagd und Lebensmittelwert.