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Lexikon
Jagdrecht·Hohe Prüfungsrelevanz

Tierschutz

Pflicht, Tieren Schmerzen, Leiden und Schäden nicht ohne vernünftigen Grund zuzufügen.

Tierschutz ist ein Grundprinzip, das die Jagdausübung rechtlich und ethisch begrenzt. Er verlangt, dass mit Wild und Jagdhunden verantwortungsvoll, sachkundig und leidmindernd umgegangen wird.

Grundgedanke des Tierschutzes

Tierschutz schützt Tiere vor vermeidbaren Schmerzen, Leiden und Schäden. In der Jagd betrifft das Schussabgabe, Fangjagd, Nachsuche, Hundeführung und Umgang mit krankem Wild. Er ist damit kein Nebenaspekt, sondern tragende Leitlinie jagdlichen Handelns.

Folgen für den Waidmann

Waidgerechtes Verhalten ist ohne Tierschutzgedanken nicht denkbar. Nur sichere Schüsse, rasche Nachsuchen und fachgerechte Versorgung entsprechen diesem Anspruch. Der Begriff gehört deshalb zu den zentralen Brücken zwischen Recht, Ethik und Praxis.