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Lexikon
Jagdrecht·Niedrige Prüfungsrelevanz

Taubenfang

Fangen von Tauben; jagdlich und tierschutzrechtlich besonders sensibel und nicht frei beliebig zulässig.

Taubenfang ist kein unproblematischer Standardbegriff der Jagdpraxis. Ob, wann und wie Tauben gefangen werden dürfen, hängt von Art, Rechtsgrundlage, Zweck und tierschutzgerechter Durchführung ab.

Warum der Begriff heikel ist

Das Fangen von Vögeln ist rechtlich deutlich sensibler als bloßes Beobachten oder Vergrämen. Artenschutz, Jagdrecht und Tierschutz greifen hier eng ineinander. Deshalb darf der Begriff nie als generelle Erlaubnis verstanden werden.

Saubere Prüfungsaussage

In der Jägerprüfung ist wichtiger, dass Eingriffe an geschützten oder nicht jagdbaren Arten klare Rechtsgrundlagen benötigen. Wo Taubenfang in Sonderfällen eine Rolle spielt, gelten enge Anforderungen an Zulässigkeit und Durchführung. Ein gutes Lexikon erklärt daher vor allem die rechtliche Vorsichtspflicht.