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Lexikon
Jagdrecht·Mittlere Prüfungsrelevanz

Sprengfalle

Explosiv wirkende Falle; im jagdlichen Kontext nicht waidgerecht und rechtlich unzulässig.

Mit Sprengfalle wäre eine Falle gemeint, die durch Explosion, Sprengsatz oder vergleichbare Druckwirkung tötet oder verletzt. Solche Konstruktionen sind mit Waidgerechtigkeit, Tierschutz und Sicherheitsrecht nicht vereinbar.

Warum der Begriff problematisch ist

Eine Sprengfalle wirkt unselektiv, kaum kontrollierbar und gefährdet Tiere wie Menschen. Schon deshalb scheidet sie als zulässiges jagdliches Mittel aus. Im Rechts- und Sicherheitsverständnis der Jagd steht sie beispielhaft für verbotene und ethisch nicht vertretbare Methoden.

Lehre für die Fangjagd

Prüfungsrelevant ist hier nicht die Bauart, sondern das klare Nein zu unwaidgerechten Fangmethoden. Zulässige Fangjagd verlangt selektive, tierschutzkonforme und kontrollierbare Systeme. Der Begriff eignet sich daher vor allem, um die Grenze zwischen Fachtechnik und klar unzulässigem Vorgehen zu verdeutlichen.