Jagdprüfung.de
Lexikon
Jagdpraxis · Jägersprache·Mittlere Prüfungsrelevanz

Luder

Ausgelegter Tierkadaver oder Aufbruch, der als Köder zur Anlockung von Raubwild dient.

Das Luder ist ein ausgelegter Kadaver oder Aufbruch, der als Lockmittel zur Bejagung von Raubwild (Fuchs, Krähen) verwendet wird. Am Luderplatz sitzt der Jäger an und wartet auf ankommendes Raubwild.

Definition

Luder bezeichnet in der Jägersprache einen ausgelegten Tierkadaver, Aufbruch oder sonstigen tierischen Köder, der zur Anlockung von Raubwild an einen bestimmten Platz (Luderplatz) dient. Der Jäger sitzt in der Nähe an und bejagt das angelockte Raubwild.

Rechtliche Einordnung

Das Auslegen von Luder ist in den meisten Bundesländern erlaubt, unterliegt aber Auflagen (z. B. Abstand zu Wegen, hygienische Vorschriften). Es darf nicht zur Anlockung von Greifvögeln missbraucht werden. Die Luderplatzjagd ist eine effektive Methode der Raubwildbejagung im Rahmen der Niederwildhege.