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Lexikon
Wildbiologie·Mittlere Prüfungsrelevanz

Schwarzstorch

Ciconia nigra; seltener, störungsempfindlicher Zugvogel; brütet in alten Wäldern; streng geschützt.

Der Schwarzstorch (Ciconia nigra) ist ein scheuer, störungsempfindlicher Zugvogel, der in Deutschland in alten, stilles Waldgebieten mit nahen Fließgewässern brütet. Er ist deutlich seltener als der Weißstorch und gilt als Zeiger für störungsarme, naturnahe Waldlandschaften. Als streng geschützte Art nach BNatSchG und EU-Vogelschutzrichtlinie ist er nicht jagdbar.

Bestimmungsmerkmale und Ökologie

Der Schwarzstorch (Flügelspanne 144–155 cm, Gewicht 2,5–3,5 kg) hat schwarzes Gefieder mit grün-violettem Metallglanz und weißem Bauch. Schnabel und Beine sind leuchtend rot. Im Gegensatz zum Weißstorch ist er kein Gebäudebrüter – er nistet auf alten Bäumen (Buche, Eiche, Kiefer) in ungestörten Altholzbeständen. Nahrung: Fische, Frösche, Kleinsäuger an klaren Waldbächen und Fischteichen.

Verbreitung und Gefährdung

Der Schwarzstorch brütet in weiten Teilen Europas und Asiens, überwintert in Subsahara-Afrika. In Deutschland: nach starkem Rückgang im 20. Jahrhundert hat der Bestand zugenommen (ca. 700–900 Brutpaare). Brutgebiete sind große, störungsarme Laubwälder nahe Fließgewässern – häufig in Mittelgebirgsregionen. Hauptgefährdungen: Forstwirtschaft (Altholzentnahme), Störung am Horst durch Freizeitaktivitäten (Wanderer, Klettersport), Beutemangel durch Gewässerverbauung.

Schutzstatus und jagdliche Bedeutung

Der Schwarzstorch ist nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie und § 44 BNatSchG streng geschützt. Störung am Horst (Nisplatz) ist verboten; für Forstarbeiten in der Nähe aktiver Schwarzstorchhorste sind Ausnahmeregelungen erforderlich. Er steht nicht auf der Jagdliste. Im Revier sollten Schwarzstorchhorste gekannt und bei Forstarbeiten der Jagdbehörde und Naturschutzbehörde gemeldet werden. Jagdliche Bedeutung: Horstschutz als Hegemaßnahme.