Horstschutz
Gesetzlicher Schutz von Greifvogel- und Storchnestern (Horsten) und ihrem unmittelbaren Umfeld.
Der Horstschutz umfasst alle gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz von Großnestern (Horsten) und ihrer Umgebung während der Brutzeit. Er schränkt forstwirtschaftliche und jagdliche Aktivitäten in der Horstschutzzone ein. Jäger sind verpflichtet, Horste zu kennen und zu schützen.
Definition
Horstschutz bezeichnet den gesetzlichen Schutz von Horsten (Großnestern) seltener und streng geschützter Vögel sowie des sie umgebenden Lebensraums. Die Horstschutzzone umfasst einen artspezifisch definierten Radius um den Horstbaum, in dem störende Aktivitäten verboten sind. Für Seeadler gilt eine Schutzzone von bis zu 300 m, für Habicht ca. 100 m.
Gesetzliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen: § 44 BNatSchG (ganzjähriger Schutz von Horsten), Vogelschutzrichtlinie EU (2009/147/EG), landesrechtliche Regelungen. Der Horstschutz verpflichtet: keine Forstarbeiten während der Brutzeit in der Schutzzone, keine Jagd oder Störungen durch Betreten, keine Errichtung von Anlagen (Hochsitze, Wege) im Schutzbereich ohne Genehmigung.
Prüfungswissen
Prüfungsrelevant: Horstschutz = gesetzliche Pflicht, Radien je nach Art. Jäger haben aktive Pflicht: Horste entdecken und melden, Revierplanung um Horstbäume herum, keine Drückjagd in Brutzeit in Horstnähe. Merke: Verletzung des Horstschutzes kann als Straftat geahndet werden.
Verwandte Begriffe