Greifvogelschutz
Gesetzlicher Schutz aller heimischen Greifvogelarten vor Verfolgung, Fang und Tötung.
Der Greifvogelschutz umfasst alle rechtlichen und praktischen Maßnahmen zum Erhalt heimischer Greifvogelarten. Alle Greifvögel sind in Deutschland ganzjährig streng geschützt. Jäger spielen durch Meldung von Verfolgungsfällen und Schutz von Horstbäumen eine wichtige Rolle.
Definition
Greifvogelschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz von Raubvögeln (Greifvögeln und Eulen) vor Verfolgung, Lebensraumverlust und anderen Gefährdungen. Rechtliche Grundlagen: BNatSchG § 44, EU-Vogelschutzrichtlinie sowie das BJagdG. Greifvögel sind weder Jagdwild noch Schädlinge, sondern streng geschützte Tierarten.
Praktischer Greifvogelschutz
Jäger können aktiv zum Greifvogelschutz beitragen durch: Sicherung und Kontrolle von Horstbäumen vor der Brutzeit, Meldung von Vergiftungs- und Verfolgungsfällen an die Behörde, Abstimmung von Drückjagden auf die Brutzeit (keine Jagd in Horstnähe), Kontrolle von Fallen auf nicht-zielartigen Beifang.
Prüfungswissen
In der Jägerprüfung: Greifvögel sind ganzjährig geschützt (BNatSchG, EU-Vogelschutzrichtlinie). Merke: Jäger haben Meldepflicht bei Greifvogelvergiftungen. Horstschutzzone: kein Fahrzeug- oder Personenverkehr im definierten Umkreis während der Brutzeit. Verstöße sind Straftaten.
Verwandte Begriffe