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Lexikon
Jagdpraxis·Hohe Prüfungsrelevanz

Schlagfalle

Totschlagfalle; tötet das gefangene Tier sofort durch Schlag; tägliche Kontrolle gesetzlich vorgeschrieben.

Die Schlagfalle (Totschlagfalle) ist eine Fangvorrichtung, die das Wild durch einen mechanischen Schlag unmittelbar tötet. Im Unterschied zur Lebendfalle gibt es kein Lebend-fangen – der Tod tritt durch den Schlagmechanismus sofort ein. Schlagfallen werden für Kleinsäuger und Raubwild eingesetzt und müssen täglich kontrolliert werden, auch wenn die Tötung im Moment des Fangens eintritt.

Typen und Funktion

Zu den Schlagfallen zählen: Marderfallen (Feder-Schlagbügelfallen in Kastenform für Marder, Iltis, Hermelin), Wieselkästen (Holzkästen mit Totschlagfeder für Mauswiesel und Hermelin), Rattenfallen und größere Schlagfallen für Waschbär. Der Schlagmechanismus (federbetriebener Bügel, Platte oder Draht) tötet das Tier durch Nackenbruch oder Brustkorb-Kompression. Alle zugelassenen Schlagfallen müssen in Deutschland nach EU-Vorschriften humangemäß konstruiert sein (ATA/ISO-Standards).

Rechtliche Pflichten

Schlagfallen müssen trotz sofortigem Tötungseffekt täglich kontrolliert werden (§ 19 Abs. 1 Nr. 3 BJagdG; TierSchG § 4). Hintergrund: Theoretisch können Fallen defekt sein und Tiere nicht töten, sondern verletzen und festhalten. Jede aufgestellte Falle muss mit Name und Anschrift des Fallenstellers beschriftet sein. Fallen sind nur für jagdbare Arten aufzustellen; Beifang geschützter Arten ist sofort freizulassen oder zu melden. Verbotene Fallentypen (z.B. Tellereisen, Schlingenfallen) sind nach § 19 BJagdG strikt untersagt.

Prüfungswissen

Schlagfallen und ihre rechtlichen Anforderungen sind häufig Prüfungsthema. Merke: Tägliche Kontrolle ist Pflicht – auch bei Totschlagfallen. Erlaubte Fallen: Kastenschlagfallen, Wieselkästen, Beifangfreie Ausführungen. Verboten: Tellereisen (Fußfallen), Schlingen aus Draht, Klebefallen, Selbstschussanlagen (§ 19 BJagdG). Alle Fallen müssen gekennzeichnet sein. Unterschied Schlagfalle (tötet sofort) – Schachtfalle/Kastenfalle (lebendfangend).