Schachtfalle
Lebendfalle in Schacht- oder Röhrenform zum Fang von Kleinsäugern und Raubwild.
Die Schachtfalle ist eine Lebendfalle in Form eines Schachts oder einer Kastenkonstruktion, die Kleinsäuger und Raubwild durch einen Fallmechanismus oder ein sich schließendes Gitter einfängt, ohne das Tier zu töten. Sie wird im Rahmen der Fangjagd auf Marder, Iltis, Hermelin, Mink und Waschbär eingesetzt und unterliegt strengen tierschutzrechtlichen Vorgaben.
Konstruktion und Funktion
Schachtfallen bestehen aus einem langen, schmalen Schacht (Röhre oder Kasten), der an einem Ende geschlossen ist und am anderen Ende eine Falltür, einen Kippmechanismus oder ein Drahtgitter als Fangvorrichtung hat. Das Tier läuft in den Schacht auf einen Lockköder (Fisch, Ei, Fleisch) zu und löst dabei den Auslöser aus. Die Falle schließt sich, das Tier bleibt unverletzt. Schachtfallen sind besonders für Marderartige (Mustelidae) geeignet, die gerne enge Röhren aufsuchen.
Rechtliche Anforderungen
Schachtfallen als Lebendfallen müssen täglich kontrolliert werden (§ 19 Abs. 1 Nr. 3 BJagdG, TierSchG). Das gefangene Tier muss unverzüglich waidgerecht getötet oder freigelassen werden. Nicht zugelassene Fallentypen (z.B. Schlagfallen ohne Zulassung, Klemm- und Klebefallen) sind verboten. Die Verwendung von Fallen ist grundsätzlich auf jagdbare Arten beschränkt; das Fangen geschützter Arten (z.B. Hermelin in manchen Bundesländern) bedarf besonderer Genehmigung.
Prüfungswissen
In der Jägerprüfung wird die Schachtfalle im Kontext der Fangjagd abgefragt. Merke: Lebendfallen müssen täglich kontrolliert werden; das Tier darf nicht unnötig leiden; alle Fallen müssen mit Name und Anschrift des Fallenstellers gekennzeichnet sein. Der Unterschied zwischen Lebend- und Totschlagfalle (Schlagfalle) sowie die zulässigen Fallentypen nach § 19 BJagdG sind klausurrelevant.