Pachtvertrag
Schriftlicher Vertrag über die entgeltliche Überlassung des Jagdausübungsrechts.
Der Pachtvertrag regelt, wer ein Revier jagdlich nutzen darf und unter welchen Bedingungen. Im Jagdwesen ist er ein Kernstück der rechtlichen Organisation des Reviers.
Inhalt des Vertrages
Ein Jagdpachtvertrag überträgt das Jagdausübungsrecht für einen bestimmten Jagdbezirk auf Zeit gegen Entgelt. Er regelt unter anderem Vertragsparteien, Fläche, Dauer, Pachtzins und weitere Bedingungen. Der Vertrag bedarf der Schriftform und ist nicht bloß eine mündliche Absprache.
Was prüfungswichtig ist
Nach Bundesjagdgesetz soll die Pachtdauer grundsätzlich mindestens neun Jahre betragen. Außerdem ist der Vertrag der zuständigen Behörde anzuzeigen. Prüfungsrelevant ist vor allem zu verstehen, dass der Pachtvertrag die Jagdausübung organisiert, aber nicht das Jagdrecht vom Grundeigentum ablöst.
Verwandte Begriffe