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Lexikon
Jagdrecht·Hohe Prüfungsrelevanz

Pachtjagd

Jagdform der Reviernutzung auf Grundlage eines Pachtvertrages.

Pachtjagd bezeichnet die Jagdausübung in einem gepachteten Revier. Sie ist in Deutschland der häufigste organisatorische Weg, Jagd in einem Jagdbezirk auszuüben.

Jagd aufgrund vertraglicher Überlassung

Bei der Pachtjagd wird das Jagdausübungsrecht nicht aus Eigentum, sondern aus einem Pachtvertrag hergeleitet. Verpächter ist der Eigentümer eines Eigenjagdbezirks oder die Jagdgenossenschaft eines Gemeinschaftsjagdbezirks. Der Pächter übt dann innerhalb des Vertrages die Jagd aus.

Bedeutung in Deutschland

Die Pachtjagd prägt große Teile der jagdlichen Praxis in Deutschland. Sie verbindet rechtliche Vorgaben, Revierorganisation, wirtschaftliche Verantwortung und Hege. Prüfungsrelevant ist vor allem das Verständnis, dass Pachtjagd eine Organisationsform ist und keine eigene Jagdart wie Ansitz oder Pirsch.