Nachtjagd
Jagd bei Dunkelheit oder tiefer Dämmerung mit besonderer Rechts- und Sicherheitslage.
Nachtjagd bezeichnet Jagdausübung in Stunden eingeschränkter Sicht. Sie ist fachlich und rechtlich sensibel, weil sichere Ansprache, Schussabgabe und Nachsuche unter Dunkelheit erschwert sein können.
Was unter Nachtjagd fällt
Von Nachtjagd spricht man, wenn Wild in der Dunkelheit oder in sehr lichtarmen Verhältnissen bejagt wird. Der Begriff beschreibt zunächst nur den zeitlichen Rahmen und nicht automatisch eine erlaubte Praxis. Schon deshalb muss immer zwischen Möglichkeit, Notwendigkeit und Zulässigkeit unterschieden werden.
Recht und Verantwortung
Ob und in welcher Form Nachtjagd zulässig ist, richtet sich nach Bundes- und vor allem Landesrecht sowie besonderen Ausnahmen. Hinzu kommen hohe Anforderungen an Sicherheit, Ansprechen und Tierschutz. Für die Prüfung ist wichtig: Nachtjagd darf nie als bloße technische Erweiterung des Tagansitzes verstanden werden.
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