Klappfalle
Falle mit klappendem Verschluss oder Klappmechanismus zum selektiven Fang.
Klappfalle ist ein technischer Sammelbegriff für Fanggeräte mit beweglichem Klappteil. Entscheidend ist nicht der Name, sondern ob Bauart, Überwachung und Einsatz tierschutz- und rechtskonform sind.
Technisches Prinzip
Bei einer Klappfalle wird ein Tier durch einen auslösenden Mechanismus in einen Fangraum geleitet oder dort festgehalten. Das kennzeichnende Element ist ein klappendes Brett, ein Deckel oder eine Falltür. Der Begriff beschreibt damit vor allem die Bauweise und nicht automatisch die rechtliche Zulässigkeit.
Waidgerechter Einsatz
Fangjagd verlangt immer rechtssichere Bauarten, regelmäßige Kontrolle und einen selektiven Einsatz. Gerade bei allgemein klingenden Bezeichnungen wie Klappfalle darf nie vorschnell von Erlaubnis oder Verbot ausgegangen werden. In der Prüfung zählt daher vor allem das Verständnis von Tierschutz, Funktionssicherheit und Kontrolle.
Verwandte Begriffe