Jagdrechtsverletzung
Verstoß gegen jagdrechtliche Befugnisse, Pflichten oder Schutzvorschriften.
Eine Jagdrechtsverletzung liegt vor, wenn gegen jagdrechtliche Regeln oder fremde Jagdausübungsrechte verstoßen wird. Je nach Schwere kann sie als Ordnungswidrigkeit, Verwaltungsverstoß oder Straftat bewertet werden.
Wann der Begriff passt
Von einer Jagdrechtsverletzung spricht man bei rechtswidrigem Eingriff in jagdliche Rechte oder Pflichten. Das kann etwa das Bejagen ohne Berechtigung, das Jagen in der Schonzeit oder die Missachtung jagdschutzrechtlicher Vorgaben sein. Entscheidend ist immer, welche konkrete Norm verletzt wurde.
Rechtliche Folgen
Nicht jede Jagdrechtsverletzung ist automatisch Jagdwilderei. Manche Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, andere führen zu jagd- oder waffenrechtlichen Konsequenzen und schwere Fälle können strafbar sein. Für die Prüfung ist vor allem die saubere Einordnung der Tat entscheidend.
Häufige Verwechslung
Jagdrechtsverletzung ist der weitere Oberbegriff; Jagdwilderei ist nur eine besonders gravierende Form rechtswidriger Jagdausübung.
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