Hundezwinger
Tiergerechte Unterkunft für Jagdhunde; muss tierschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen.
Der Hundezwinger ist die Unterkunft für Jagdhunde im Freien. Er muss tierschutzgerecht gestaltet sein: ausreichend groß, wetterfest, isoliert, mit sauberem Liegeplatz, frischem Wasser und artgerechten Haltungsbedingungen. Die Tierschutzhundeverordnung regelt die Mindestanforderungen.
Definition
Ein Hundezwinger ist eine umzäunte oder vergitterte Außenanlage zur Haltung von Jagdhunden, bestehend aus einem Auslauf und einer überdachten Schlafbox (Hundehütte). Die Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) regelt in Deutschland die Mindestanforderungen an Fläche, Ausstattung und Betreuungsintensität.
Anforderungen und Praxis
Mindestanforderungen nach TierSchHuV: Zwinger muss der Körpergröße des Hundes entsprechen, muss vor Witterung schützen, muss täglich gereinigt werden, Hund muss täglich Auslauf haben. Für Jagdhunde, die in der Nachsuche eingesetzt werden, ist ausreichend Ruhe und artgerechte Haltung besonders wichtig. Soziale Haltung mit Artgenossen ist tiergerechter als Einzelhaltung.
Prüfungswissen
In der Jägerprüfung: Hundehaltung nach TierSchHuV. Merke: Der Jagdhund ist ein Arbeits- und Haustier; tierschutzgerechte Haltung ist gesetzliche Pflicht. Jagdhunde müssen nach der Jagd versorgt und sicher untergebracht sein. Vernachlässigung des Jagdhundes ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Verwandte Begriffe