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Lexikon
Wildbiologie·Hohe Prüfungsrelevanz

Greifvogel

Raubvögel der Ordnungen Accipitriformes und Falconiformes; in Deutschland alle Arten ganzjährig streng geschützt.

Greifvögel sind spezialisierte Raubvögel, die mit Krallen (Fängen) und einem Hakenschnabel Beute schlagen. In Deutschland zählen Habicht, Sperber, Mäusebussard, Rotmilan, Wanderfalke und Turmfalke zu den häufigsten Arten. Alle heimischen Greifvögel sind ganzjährig streng geschützt.

Definition

Greifvögel (Raptoren) sind Vögel, die lebende Tiere aktiv jagen und mit ihren Fängen (Krallen) greifen. Sie gehören zu den Ordnungen Accipitriformes (Habichtartige: Habicht, Bussard, Adler, Milan, Weihe) und Falconiformes (Falkenartige: Wanderfalke, Turmfalke, Baumfalke). Merkmale: Hakenschnabel, kräftige Fänge, scharf sehende Augen, Bruthorst.

Schutzstatus

Alle heimischen Greifvogelarten sind nach § 44 BNatSchG und EU-Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) ganzjährig streng geschützt. Fangen, Töten, Stören oder das Beschädigen von Horsten ist verboten. Für Falkner gilt eine Ausnahme: bestimmte Greifvogelarten dürfen für die Falknerei mit Genehmigung gehalten werden. Verstöße sind Straftaten.

Prüfungswissen

In der Jägerprüfung: Greifvögel sind vollständig geschützt und nicht jagdbar. Wichtige Unterscheidungsmerkmale: Habicht = kurze breite Flügel, stark gebänderter Bauch; Bussard = runder Flügelumriss, braune Streifung; Rotmilan = roter Schwanz, gekerbte Schwanzspitze. Greifvogelvergiftung durch Giftkörner ist Straftat.