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Lexikon
Jagdrecht·Niedrige Prüfungsrelevanz

Handlungsanweisung

Offizielle behördliche oder organisatorische Anweisung für das Vorgehen bei jagdlichen Maßnahmen.

Eine Handlungsanweisung ist eine verbindliche oder empfehlende Richtlinie, die Jägern und Revierinhabern das korrekte Vorgehen bei bestimmten Maßnahmen (z.B. Seuchenausbruch, Großraubtierproblematik, Wildunfall) vorschreibt. Sie wird von Jagdbehörden, Jagdverbänden oder Veterinärbehörden herausgegeben.

Definition

Eine Handlungsanweisung ist ein offizielles Dokument, das das konkrete Vorgehen bei bestimmten jagdlichen oder wildbiologischen Situationen beschreibt. Herausgeber können sein: Jagdbehörden (Kreisverwaltungen, Landesjagdbehörden), Jagdverbände (DJV, Landesjagdverbände), Veterinärbehörden (bei Wildtierkrankheiten) oder Naturschutzbehörden.

Praxisrelevante Anwendungsfälle

Handlungsanweisungen gibt es z.B. für: Vorgehen beim Nachweis von Afrikanischer Schweinepest (ASP), Umgang mit habituierten Wölfen oder Bären, Verhalten nach Jagdunfällen, Durchführung von Nachsuchen, Meldung von Fallwild und Wildtierkrankheiten sowie für das korrekte Ausfüllen von Abschussmeldungen.

Prüfungswissen

In der Jägerprüfung: Handlungsanweisungen sind Teil des behördlichen Jagdwesens. Merke: Jäger sind verpflichtet, aktuelle Handlungsanweisungen ihrer Jagdbehörde zu kennen, besonders bei Seuchengeschehen (ASP) und invasiven Arten. Handlungsanweisungen sind keine Gesetze, aber im Rahmen des Vollzugs verbindlich.