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Lexikon
Jagdpraxis·Mittlere Prüfungsrelevanz

Habichtsfang

Traditionelle falknerische Methode, einen wildlebenden Habicht lebend für die Beizjagd zu fangen.

Der Habichtsfang bezeichnet das traditionelle falknerische Verfahren, einen Wildhabicht lebend zu fangen, um ihn für die Beizjagd abzurichten. In Deutschland ist dies nur mit naturschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigung zulässig. Der Habicht ist der wichtigste Beizvogel in der deutschen Falknerei.

Definition

Der Habichtsfang ist das lebendige Einfangen eines Wildhabichts (Accipiter gentilis) für die Falknerei. Traditionell wurden Habichte mit Schlagnetzen oder Dohnenstiegen gefangen. Heute ist dies in Deutschland nach BNatSchG nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde für nachgewiesene Falkner erlaubt und streng reglementiert.

Rechtliche Grundlagen

Da der Habicht ganzjährig streng geschützt ist (BNatSchG § 44), ist sein Fang grundsätzlich verboten. Für Falkner mit nachgewiesener falknerischer Ausbildung können unter strengen Bedingungen Ausnahmen erteilt werden (§ 45 BNatSchG). Pro Jahr ist in Deutschland eine sehr begrenzte Anzahl von Fangangenehmigungen vorgesehen. Gefangene Habichte müssen beringt und bei der Behörde registriert werden.

Prüfungswissen

In der Jägerprüfung: Falknerei = Beizjagd mit abgerichteten Greifvögeln. Habicht = wichtigster Beizvogel in der deutschen Falknerei. Habichtsfang = nur mit Ausnahmegenehmigung zulässig, da Habicht streng geschützt. Falknerei ist seit 2016 UNESCO-Weltkulturerbe.