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Lexikon
Jagdrecht·Hohe Prüfungsrelevanz

Giftkörner

Illegal ausgelegtes vergiftetes Getreide zur unerlaubten Tötung von Wild, Greifvögeln oder anderen Tieren.

Giftkörner sind mit toxischen Substanzen präparierte Körnchen, die illegal ausgelegt werden, um Wildtiere oder Greifvögel zu vergiften. Das Auslegen von Giftkörnern ist in Deutschland eine Straftat und gilt als schwere Verletzung des Jagd-, Natur- und Tierschutzrechts. Jäger haben eine Meldepflicht bei Fund.

Definition

Giftkörner sind mit toxischen Substanzen (häufig Organophosphate, Carbamate oder andere Pestizide) versetzte Getreide- oder Futterkörnchen, die illegal ausgelegt werden, um Tiere zu töten. Besonders häufig werden Greifvögel (Rotmilan, Bussard, Habicht), Rabenvögel sowie Fuchs und Marder Opfer von Vergiftungsaktionen.

Rechtliche Bewertung

Das Auslegen von Giftkörnern ist nach § 17 TierSchG und § 329 StGB (Umweltstrafrecht) als Straftat eingestuft; die Strafe kann bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe betragen. Das Vergiften geschützter Tierarten (§ 44 BNatSchG) ist strafverschärfend. Jäger sind verpflichtet, Giftkörnerfunde der zuständigen Behörde zu melden.

Prüfungswissen

Prüfungsrelevant: Das Auslegen von Giftkörnern ist strafbar und tierschutzwidrig. Merke: Vergiftete Tiere müssen der Veterinärbehörde gemeldet werden. Jäger haben Meldepflicht. Giftkörner sind ein häufiges Mittel illegaler Greifvogelverfolgung und werden als schwere Form der Wilderei eingestuft.