Genehmigungspflicht
Rechtliche Pflicht, vor bestimmten jagdlichen Maßnahmen eine behördliche Genehmigung einzuholen.
Im Jagdrecht bezeichnet die Genehmigungspflicht die Notwendigkeit, vor bestimmten Maßnahmen (z.B. Auswilderung, Anlage von Wildfütterungen, Errichtung von Wildgattern) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde einzuholen. Sie sichert die staatliche Kontrolle über jagdliche Aktivitäten und schützt Natur und Wild.
Definition
Die Genehmigungspflicht bezeichnet die Notwendigkeit, für bestimmte Handlungen vorab eine Genehmigung der zuständigen Jagd- oder Naturschutzbehörde einzuholen. Genehmigungspflichtige Handlungen variieren je nach Bundesland und umfassen u.a. das Anlegen von Kirrungen für Schwarzwild, die Errichtung von Fütterungsanlagen, den Bau von Wildgattern und die Auswilderung von Wildtieren.
Rechtliche Regelungen
Rechtsgrundlagen für Genehmigungspflichten sind BJagdG, die Landesjagdgesetze und das BNatSchG. Die Auswilderung von Wildtieren (§ 28 BJagdG) ist stets genehmigungspflichtig. Wildfütterungen sind in vielen Bundesländern genehmigungspflichtig und an Auflagen geknüpft. Ohne Genehmigung durchgeführte Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.
Prüfungswissen
In der Jägerprüfung: Kandidaten müssen wissen, welche jagdlichen Maßnahmen genehmigungspflichtig sind und welche Behörde zuständig ist. Merke: Auswilderung ist stets genehmigungspflichtig. Kirrung und Fütterung je nach Bundesland unterschiedlich geregelt – Landesjagdgesetz beachten.
Verwandte Begriffe