Jagdprüfung.de
Lexikon
Jagdrecht·Mittlere Prüfungsrelevanz

Forstamt

Verwaltungs- oder Betriebseinheit zur Betreuung und Bewirtschaftung von Waldflächen.

Das Forstamt ist kein Jagdorgan im engeren Sinn, spielt aber in vielen Revieren eine wichtige Rolle. Es steht an der Schnittstelle von Waldpflege, Wildschadensvermeidung, Revierorganisation und oft auch der Bewirtschaftung staatlicher Jagden.

Aufgabenbereich

Ein Forstamt betreut Waldflächen organisatorisch, forstfachlich und oft auch betrieblich. Zu den Aufgaben gehören Waldbau, Holznutzung, Schutzmaßnahmen, Planung und häufig auch jagdliche Abstimmung in den betreuten Flächen. Die genaue Struktur unterscheidet sich je nach Bundesland und Waldbesitzform.

Bedeutung für die Jagd

Wo Wald und Jagd eng verzahnt sind, arbeitet das Forstamt oft mit Revierinhabern, Jagdpächtern und Behörden zusammen. Themen sind Verbiss, Naturverjüngung, Rotwildlenkung oder die Organisation größerer Jagden. Für Jäger ist daher wichtig: Das Forstamt ist meist Partner in der Flächenbewirtschaftung, aber nicht dasselbe wie die untere Jagdbehörde.

Häufige Verwechslung

Das Forstamt ist nicht automatisch die Jagdbehörde; forstliche Verwaltung und jagdrechtliche Aufsicht sind verschiedene Aufgabenbereiche.