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Lexikon
Jagdrecht·Hohe Prüfungsrelevanz

Jagdzeit

Gesetzlich festgelegter Zeitraum, in dem eine Wildart bejagt werden darf.

Die Jagdzeit ist der gesetzlich festgelegte Zeitraum, in dem eine Wildart bejagt werden darf. Außerhalb der Jagdzeit hat das Wild Schonzeit. Jagdzeiten werden durch Bundes- und Landesverordnungen geregelt und können regional unterschiedlich sein.

Definition

Die Jagdzeiten werden durch die Bundesjagdzeitenverordnung und ergänzende Landesverordnungen festgelegt. Sie bestimmen, wann welche Wildart bejagt werden darf. Außerhalb der Jagdzeit hat das Wild Schonzeit. Wild ohne festgesetzte Jagdzeit ist ganzjährig geschont.

Beispiele wichtiger Jagdzeiten

Rehbock: 1.5.–15.10. Ricke und Kitze: 1.9.–15.1. Rotwild: variiert stark nach Bundesland. Schwarzwild: ganzjährig (keine Schonzeit in den meisten Bundesländern, aber Elterntierschutz). Stockente: 1.9.–15.1. Fasan (Hahn): 1.10.–15.1.