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Lexikon
Jagdpraxis · Jägersprache·Mittlere Prüfungsrelevanz

Erlegen

Waidgerechtes Töten von Wild durch den Jäger mittels Schusswaffe.

Erlegen ist der jägersprachliche Ausdruck für das Töten von Wild durch den Jäger. Der Begriff umfasst den gesamten Vorgang vom Schuss bis zum Tod des Wildes und impliziert eine waidgerechte Jagdausübung.

Definition

Erlegen bezeichnet das waidgerechte Töten von Wild durch den Jäger. Im engeren Sinne meint es den tödlichen Schuss mit einer Jagdwaffe. Das erlegte Stück Wild wird danach versorgt (aufgebrochen) und zur Strecke gelegt.

Rechtlicher Rahmen

Erlegt werden darf nur Wild, das in der aktuellen Jagdzeit freigegeben ist, mit zugelassenen Waffen und Munition, unter Beachtung des Tierschutzgesetzes und der jagdrechtlichen Vorschriften. Unnötiges Leid muss vermieden werden.