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Lexikon
Jagdpraxis · Jägersprache·Hohe Prüfungsrelevanz

Abnicken

Waidgerechtes Töten von krankem oder angeschossenem Wild mit dem Jagdmesser durch Genickstich.

Das Abnicken ist das Erlösen von schwerem, nicht mehr flüchtigem Wild durch einen gezielten Stich mit dem Jagdmesser (Nicker) zwischen Hinterhauptsbein und erstem Halswirbel. Es dient dem schnellen, tierschutzgerechten Tod.

Definition

Abnicken bezeichnet das Töten von angeschossenem oder verunfalltem Wild durch einen Stich mit dem Jagdmesser (Nicker oder Waidblatt) in das verlängerte Mark zwischen Hinterhauptsbein und dem ersten Halswirbel (Atlas). Durch die Durchtrennung des Rückenmarks tritt der sofortige Tod ein.

Anwendung

Das Abnicken wird bei schwerem Schalenwild angewendet, das noch lebt, aber nicht mehr flüchtig ist. Bei kleineren Wildarten kommt stattdessen der Schlag auf den Kopf (Abfangen mit dem Genickfang) in Frage. Das Abnicken erfordert Übung und muss sicher sitzen, um unnötiges Leid zu vermeiden.

Tierschutz und Waidgerechtigkeit

Das Abnicken ist Teil der waidgerechten Jagdausübung und dient dem Tierschutz. Gemäß Tierschutzgesetz ist das schnelle Erlösen von leidendem Wild geboten. Ein Fangschuss ist in vielen Situationen vorzuziehen, sofern sicher möglich.