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Lexikon
Jagdrecht·Hohe Prüfungsrelevanz

Erlaubnisschein

auch: Jagderlaubnisschein

Schriftliche jagdliche Erlaubnis für eine Person in einem fremden Revier.

Der Erlaubnisschein regelt, wer in einem Revier jagen darf, ohne selbst Jagdausübungsberechtigter zu sein. Er konkretisiert Befugnisse, Grenzen und oft auch Wildarten, Zeiten oder Waffen und ist damit ein wichtiges Dokument der Jagdpraxis.

Definition

Ein Erlaubnisschein ist die schriftliche Jagderlaubnis des Jagdausübungsberechtigten für eine andere Person. Er bestimmt, in welchem Revier, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang gejagt werden darf. In der Praxis wird meist der Begriff Jagderlaubnisschein verwendet.

Rechtliche Bedeutung

Der Erlaubnisschein ersetzt nicht den Jagdschein, sondern setzt ihn regelmäßig voraus. Er begründet kein eigenes Jagdrecht, sondern nur eine abgeleitete Befugnis im Rahmen der erteilten Erlaubnis. Für den Jagdschutz und bei Kontrollen muss klar sein, dass der Inhaber nur im Umfang des Scheins handeln darf.

Prüfungswissen

In Prüfungen wird häufig abgefragt, wer einen Erlaubnisschein mitführen muss und worin der Unterschied zum Jagdschein besteht. Merke: Der Jagdschein ist die staatliche jagdrechtliche Grundberechtigung, der Erlaubnisschein die revierbezogene Zustimmung des Berechtigten. Beide Dokumente dürfen nicht verwechselt werden.

Häufige Verwechslung

Der Erlaubnisschein ist nicht der Jagdschein; er berechtigt nur im konkret benannten Revier und nur im erteilten Umfang.