Waffen- & Munitionskunde

Verbotene Waffen und Munition

Mit verbotenen Waffen ist jeder Umgang untersagt — Erwerb, Besitz, Führen, alles (§ 2 Abs. 3 WaffG). Verstöße sind Straftaten. Welche Gegenstände verboten si…

ca. 8 Min. Aktualisiert am 10.6.2026 Redaktion & Prüfung

Mit verbotenen Waffen ist jeder Umgang untersagt — Erwerb, Besitz, Führen, alles (§ 2 Abs. 3 WaffG). Verstöße sind Straftaten. Welche Gegenstände verboten sind, listet Anlage 2 Abschnitt 1 zum WaffG abschließend auf. Die wichtigsten Gruppen musst du für die Prüfung kennen.

Verbotene Schusswaffen

  • Vollautomatische Schusswaffen — sie schießen bei gedrücktem Abzug mehrere Schüsse
  • Kriegswaffen und ihre Abkömmlinge
  • Vorderschaftrepetierflinten (Pump-Guns), wenn statt des Hinterschafts ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Gesamtlänge unter 95 cm bzw. die Lauflänge unter 45 cm liegt
  • Getarnte Waffen — z. B. Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen
  • Schusswaffen, die über das jagd- und sportübliche Maß hinaus zusammenklappbar, verkürzbar oder schnell zerlegbar sind

Verbotene Zielhilfen und Magazine

  • Zielscheinwerfer, Laser und Zielpunktprojektoren, die für Schusswaffen bestimmt sind
  • Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsicht-Vorsatz- und -Aufsatzgeräte mit Bildwandler oder elektronischer Verstärkung
  • Wechselmagazine mit mehr als 20 Patronen für Kurzwaffen bzw. mehr als 10 Patronen für Langwaffen (Zentralfeuer)

Wichtig für Jäger: Nach § 40 Abs. 3 WaffG dürfen Inhaber eines gültigen Jagdscheins für jagdliche Zwecke Umgang mit Nachtsicht-Vorsatz- und -Aufsatzgeräten haben. Aber: Die jagdrechtlichen Verbote bleiben unberührt — ob das Gerät bei der Jagd verwendet werden darf, entscheidet § 19 BJagdG in Verbindung mit dem Landesjagdrecht.

Verbotene Hieb-, Stoß- und sonstige Waffen

  • Stahlruten, Totschläger und Schlagringe
  • Wurfsterne
  • Präzisionsschleudern (mit Armstütze)
  • Nun-Chakus
  • Spring- und Fallmesser (Ausnahme: Springmesser mit seitlich herausspringender Klinge bis 8,5 cm, nicht zweiseitig geschliffen)
  • Faustmesser — Ausnahme: Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis dürfen damit Umgang haben, soweit sie es für ihre Tätigkeit benötigen (§ 40 Abs. 3)
  • Butterflymesser
  • Elektroimpulsgeräte ohne amtliches Prüfzeichen und Distanz-Elektroimpulsgeräte

Verbotene Munition

  • Munition mit Hartkern-Geschossen
  • Leuchtspur-, Brand- und Sprengmunition
  • Geschosse mit Betäubungsstoffen für Angriffs- oder Verteidigungszwecke
  • Munition ausschließlich für Kriegswaffen

Ausnahmen und Pflichten

Das Bundeskriminalamt kann Ausnahmen von den Verboten zulassen (§ 40 Abs. 4 WaffG) — etwa für Sammler. Wer eine verbotene Waffe erbt oder findet, muss dies unverzüglich anzeigen (§ 40 Abs. 5).

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