Waffen- & Munitionskunde
Einführung in das Waffenrecht
Das Waffenrecht ist Bundesrecht und gilt in allen 16 Bundesländern gleich. Sein Zweck steht in § 1 Abs. 1 WaffG: Das Gesetz regelt den Umgang mit Waffen und …
Das Waffenrecht ist Bundesrecht und gilt in allen 16 Bundesländern gleich. Sein Zweck steht in § 1 Abs. 1 WaffG: Das Gesetz regelt den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Für die Jägerprüfung musst du vor allem den Aufbau des Gesetzes und seine Grundbegriffe sicher beherrschen.
Der Aufbau des Waffenrechts
Das Waffenrecht besteht aus mehreren Bausteinen: • Waffengesetz (WaffG) — die zentralen Regeln zu Erlaubnissen, Pflichten und Verboten • Anlage 1 zum WaffG — die Begriffsbestimmungen (was ist eine Schusswaffe, was bedeutet Führen usw.) • Anlage 2 zum WaffG — die Waffenliste: Abschnitt 1 nennt die verbotenen Waffen, Abschnitt 2 die erlaubnispflichtigen, Abschnitt 3 die vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommenen • Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) — Details, z. B. zur Aufbewahrung und zur Sachkunde • Beschussgesetz (BeschG) — technische Prüfung und Zulassung von Waffen und Munition (Beschusszeichen)
Der Grundsatz: Erlaubnis ab 18
Den Umgang mit Waffen oder Munition gestattet das Gesetz nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 2 Abs. 1 WaffG). Der Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen setzt zusätzlich eine behördliche Erlaubnis voraus — für Jäger gelten dabei wichtige Erleichterungen (§ 13 WaffG), die in einem eigenen Artikel behandelt werden.
Was ist eine Schusswaffe?
Schusswaffen sind nach Anlage 1 Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
Lang- und Kurzwaffen
Die Unterscheidung entscheidet über viele Rechtsfolgen — von der Aufbewahrung bis zum Jägerprivileg: • Langwaffen: Lauf und Verschluss sind in geschlossener Stellung zusammen länger als 30 cm und die kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge der Waffe beträgt mehr als 60 cm • Kurzwaffen: alle anderen Schusswaffen — also Pistolen und Revolver
Funktionsweisen
Auch die Lademechanik definiert Anlage 1: • Einzelladerwaffen: ohne Magazin — vor jedem Schuss wird von Hand geladen • Repetierwaffen: nach Schussabgabe wird die nächste Patrone über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus aus dem Magazin zugeführt • Halbautomatische Waffen: laden nach dem Schuss selbsttätig nach — pro Betätigung des Abzugs löst sich nur ein Schuss • Vollautomatische Waffen: schießen bei gedrücktem Abzug mehrere Schüsse hintereinander — sie sind verboten
Schussbereit und zugriffsbereit
Zwei Begriffe, die du nie verwechseln darfst: • Schussbereit ist eine Waffe, wenn sie geladen ist — also Munition in der Trommel, im eingefügten Magazin oder im Patronenlager — auch wenn sie nicht gespannt ist • Zugriffsbereit ist eine Waffe, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; nicht zugriffsbereit ist sie in einem verschlossenen Behältnis