Waffen- & Munitionskunde

Kalte und blanke Waffen

Kalte Waffen (auch blanke Waffen genannt) sind Hieb- und Stoßwaffen aus Metall, die durch Muskelkraft wirken. Sie gehören zur Grundausrüstung des Jägers und …

ca. 4 Min. Aktualisiert am 10.6.2026 Redaktion & Prüfung

Kalte Waffen (auch blanke Waffen genannt) sind Hieb- und Stoßwaffen aus Metall, die durch Muskelkraft wirken. Sie gehören zur Grundausrüstung des Jägers und dienen vor allem dem Versorgen (Aufbrechen) und Abfangen von Wild.

Hauptfunktionen

  • Versorgen: Aufbrechen und Zerwirken von erlegtem Wild
  • Abfangen: Wenn ein sicherer Fangschuss nicht möglich ist
  • Abnicken: Seltenere Anwendung bei kleinem Wild

Waidmesser (Nicker / Jagdnicker)

Das gebräuchlichste Jagdmesser. Meist feststehende, handliche Klinge; jagdlich üblich sind kurze bis mittlere Klingen. Wird zum täglichen Versorgen und Aufbrechen des Wildes verwendet. • Feststehende, gut kontrollierbare Klinge • Universell einsetzbar • Das wichtigste kalte Werkzeug des Jägers

Waidblatt (Standhauer)

Schweres Jagdmesser mit 20–25 cm feststehender Klinge. Spezialisiert auf das Abfangen von stärkerem Wild.

Waidbesteck: Kombination aus Waidmesser und Waidblatt in einer Ledertasche.

Hirschfänger (Weidner / Fangmesser)

Historisches, langes Jagdmesser mit 30–40 cm Klinge und Parierstange (Handschutz). Heute vorwiegend von historischem/repräsentativem Wert. Der Saufänger ist eine schwere Variante zum Abfangen von Schwarzwild.

Jagdtaschenmesser

Einklappbares Messer, oft mit Zusatzfunktionen (Säge, Aufbruchklinge). Praktisch, aber weniger robust als feststehende Messer.

Saufeder (Schweinsfeder)

Historische Stoßwaffe mit Klinge auf verlängertem Holzschaft. Diente zum Abfangen von Schwarzwild bei der Sauhatze. Heute rein historisch/sammlerisch.

Rechtliches

Nach § 42a WaffG ist das Führen feststehender Messer mit Klingenlänge über 12 cm grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten unter anderem bei berechtigtem Interesse, etwa im Zusammenhang mit befugter Jagdausübung, oder beim Transport in einem verschlossenen Behältnis.

§ 42a WaffG und jagdlicher Zweck

Für Jäger ist entscheidend, ob ein Messer im Zusammenhang mit befugter Jagdausübung geführt wird. § 42a WaffG verbietet grundsätzlich das Führen von Einhandmessern mit feststellbarer Klinge und feststehenden Messern über 12 cm, lässt aber Ausnahmen bei berechtigtem Interesse oder Transport im verschlossenen Behältnis zu. Jagdliches Brauchtum ersetzt keine sichere Handhabung: Messer werden scharf, sauber, kontrolliert und nur für den jeweiligen Zweck eingesetzt.

Typische Prüfungsfragen

  • Was ist ein Waidmesser und wozu dient es?
  • Was ist der Unterschied zwischen Nicker und Hirschfänger?
  • Was ist ein Waidbesteck?
  • Ab welcher Klingenlänge gilt eine Einschränkung?

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