Jagdprüfung.de
Lexikon
Jagdpraxis·Niedrige Prüfungsrelevanz

Streihjagd

Regional oder historisch geprägter Ausdruck für eine absuchende, ziehende Jagdform.

Streihjagd ist kein bundesweit scharf definierter Standardbegriff. In älteren oder regionalen Zusammenhängen meint er meist ein jagdliches Abstreifen von Gelände, Randlinien oder Flächen in suchender Bewegung.

Unscharfer Praxisbegriff

Das Wort legt nahe, dass sich Jäger oder Helfer streifend, also absuchend, durch ein Gebiet bewegen. Genauere Bedeutungen können regional abweichen. Deshalb sollte der Begriff eher umschreibend als normierend verwendet werden.

Saubere fachliche Einordnung

In der Prüfung sind klar definierte Jagdarten wie Pirsch, Ansitz, Drück- oder Treibjagd wichtiger. Streihjagd lässt sich sinnvoll als historischer oder regionaler Randbegriff erklären. Diese offene Einordnung ist fachlich besser als eine zu genaue, aber unbelegte Spezialbehauptung.