Setzling
Junge Baum- oder Strauchpflanze zur Anpflanzung im Revier; Verbissschutz ist oft unerlässlich.
Als Setzling bezeichnet man junge, verschulte oder unveredelte Baum- und Strauchpflanzen, die zur Bepflanzung von Hegeflächen, Wildäckern, Hecken oder als Forstkultur eingesetzt werden. Im jagdlichen Revier sind Setzlinge ein wichtiges Hegemittel zur Schaffung von Deckung, Äsung und Lebensraum. Gleichzeitig sind Setzlinge hochgradig verbissgefährdet und müssen oft geschützt werden.
Setzlinge im Revier
Für die Hege werden bevorzugt einheimische Straucharten gepflanzt: Weißdorn, Schwarzdorn, Holunder, Heckenrosen, Feldahorn als Heckengehölze; Eiche, Wildapfel, Wildbirne, Vogelkirsche als Einzelbäume oder Randgehölze. Diese bieten Deckung (Einstand für Niederwild), Äsung (Früchte für Vögel und Schalenwild) und Habitate (Nistmöglichkeiten). Gepflanzte Setzlinge sind in den ersten Jahren durch ihre zarte Rinde und weiche Triebe besonders verbissgefährdet.
Verbissschutz und Pflanzung
Zum Schutz frisch gepflanzter Setzlinge stehen verschiedene Methoden zur Verfügung: Einzelschutz durch Verbissschutzhüllen (Baumschutzrohre aus Kunststoff) verhindert direkten Verbiss; Zaunschutz (Einzäunung) für Gruppen von Setzlingen ist bei intensivem Wildverbiss notwendig. Chemische Verbissschutzmittel (Bittermittel auf Wollfettpaste-Basis) reduzieren Verbiss durch Geschmacksabschreckung. Pflanzung sollte im Frühjahr oder Herbst erfolgen; Standortwahl nach Wasserhaushalt und Bodentyp.
Prüfungswissen
Setzlinge und Verbissschutz sind im Kontext der Hege und Waldverjüngung prüfungsrelevant. Merke: Wildverbiss an Setzlingen ist der häufigste Konflikt zwischen Forstwirtschaft und Jagd. Der Jäger ist verpflichtet, Schalenwildbestände so zu regulieren, dass eine natürliche Waldverjüngung möglich ist (§ 1 BJagdG: Interessenausgleich). Verbissmonitoring (Verbissgutachten) durch Forstbehörden bewertet den Wildeinfluss auf Waldverjüngung – es ist Grundlage für Abschusspläne.
Verwandte Begriffe