Schweißhundearbeit
Nachsuche auf angeschossenes Wild mithilfe eines spezialisierten Schweißhundes an der Leine.
Die Schweißhundearbeit ist die Nachsuche auf angeschossenes (krankgeschossenes) Wild mit einem hierfür ausgebildeten Schweißhund. Der Hund nimmt die Schweißfährte (Blutspur) auf und folgt ihr, bis er das verendete Wild findet und verbellt oder dem Jäger (Führer) anzeigt. Die Schweißhundearbeit ist die edelste und anspruchsvollste Form der Jagdhundarbeit.
Ablauf einer Nachsuche
Nach dem Schuss wartet der Jäger (Einschusszeit) und geht dann vorsichtig zum Anschuss. Dort werden Schweiß, Haare und Knochensplitter beurteilt. Bei unsicherem Treffer oder geringem Schweiß wird ein Schweißhund (Nachsuchegespann) angefordert. Der Hund wird am Schweißriemen (5–10m) geführt und nimmt die Fährte vom Anschuss auf. Er arbeitet mit der Nase am Boden und folgt dem Schweißbett; bei Totverbellern verbellt er das verendete Stück; bei Bringlern apportiert er ein Schweißstück zum Führer. Ordnungsgemäße Nachsuche ist nach § 22a BJagdG Pflicht.
Rassen und Eignung
Spezialisierte Schweißhunderassen: Hannoveraner Schweißhund (groß, ruhig, ausdauernd), Bayrischer Gebirgsschweißhund (kleiner, geländegängig, für Gebirge), Deutsch-Drahthaar und andere Vorstehhunde mit Schweißeignung. Die Eignung wird durch anerkannte Nachsuche-Prüfungen (Verbands-Schweißprüfung) nachgewiesen. Auch für die Fremdnachsuche (im fremden Revier) gelten Regeln: Der Nachsucheführer braucht Genehmigung des Revierinhabers oder Beauftragung durch die Jagdbehörde.
Prüfungswissen
Die Schweißhundearbeit ist ein zentrales Thema in der Jägerprüfung. Merke: § 22a BJagdG verpflichtet den Jäger zur Nachsuche; ohne geeigneten Hund muss ein Schweißhundführer beauftragt werden. Arten der Nachsuche: Totverbeller (verbellt das Stück), Totbringer (apportiert Schweißstück), Riemenarbeit (an der Leine). Frühzeitiges Hetzen ohne Hund (vor Einschusszeit) ist verboten. Wartezeiten nach Schuss sind art- und schusslagespezifisch.
Verwandte Begriffe