Schutzjagd
Behördlich angeordnete oder genehmigte Bejagung zur Abwendung erheblicher Schäden; Schonzeiten können aufgehoben werden.
Die Schutzjagd ist eine jagdrechtliche Ausnahmeregelung, bei der die Jagdbehörde den Abschuss von Wild außerhalb der regulären Jagdzeiten oder über die geplanten Abschusszahlen hinaus erlaubt oder anordnet. Sie dient der Abwehr erheblicher land- oder forstwirtschaftlicher Schäden oder dem Schutz gefährdeter Tierarten und Lebensräume. Rechtsgrundlage ist § 27 BJagdG sowie entsprechende Landesregelungen.
Rechtsgrundlage § 27 BJagdG
§ 27 BJagdG ermächtigt die Jagdbehörde, durch Anordnung oder Genehmigung den Abschuss von Wild zu erlauben, wenn erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, Forstkulturen, Gewässern oder Wildgehegen entstehen. Die Behörde kann dabei Schonzeiten aufheben, zusätzliche Abschüsse genehmigen oder den Jagdausübungsberechtigten zur Intensivbejagung verpflichten. Schutzjagd wird auch bei invasiven Neozoen (z.B. Nilgans, Waschbär) und zum Schutz bedrohter Tierarten (z.B. Bodenbrüter) angewendet.
Anwendungsfälle in der Praxis
Typische Anwendungsfälle der Schutzjagd: Schwarzwild-Intensivbejagung bei Ernteschäden, Rotwild-Schutzjagd bei massivem Verbissschaden in Forstkulturen, Raubwild-Intensivbejagung zum Schutz von Bodenbrütern in der Brutzeit (Ausnahme nach § 45 BNatSchG bei geschützten Arten), Abschuss invasiver Neozoen (Nilgans, Waschbär) zur Bestandsregulierung. Auch der Abschuss verletzter oder krankheitsgefährdeter Tiere (z.B. Tollwut-Verdacht bei Fuchsansammlungen) kann als Schutzjagd-Maßnahme eingestuft werden.
Prüfungswissen
Die Schutzjagd ist in der Jägerprüfung ein abfragbares Thema im Bereich Jagdrecht. Merke: Schutzjagd nach § 27 BJagdG = behördlich genehmigte/angeordnete Ausnahmebejagung. Schonzeiten können aufgehoben werden. Unterschied zur normalen Jagd: Schutzjagd ist reaktiv (auf Schaden reagierend) und behördlich legitimiert. Nicht zu verwechseln mit der normalen Hegepflicht des Jägers – die Schutzjagd geht über das normale Maß hinaus.
Verwandte Begriffe