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Lexikon
Jagdpraxis·Mittlere Prüfungsrelevanz

Normalschuss

Unter gewöhnlichen Bedingungen angetragener, sicherer und regelgerechter Schuss.

Mit Normalschuss ist meist der Schuss gemeint, der ohne besondere Notlage und unter normalen jagdlichen Bedingungen abgegeben wird. Der Ausdruck hilft vor allem dabei, ihn von Fangschuss, Notabschuss oder erzwungenen Ausnahmesituationen abzugrenzen.

Begriffliche Einordnung

Der Normalschuss ist kein exakt gesetzlicher Begriff, sondern eine praxisnahe Gegenüberstellung zum Ausnahmeschuss. Gemeint ist die Schussabgabe bei ausreichender Sicht, sicherer Ansprache und verlässlichem Kugelfang. Damit wird betont, dass nicht jede jagdliche Schussgelegenheit gleichwertig ist.

Was daran prüfungswichtig ist

Auch ein sogenannter Normalschuss ist nur dann waidgerecht, wenn Wild eindeutig angesprochen, die Trefferzone beherrscht und die Umgebung sicher ist. Der Ausdruck darf also nie als Freibrief verstanden werden. In der Prüfung hilft er vor allem, Standardsituationen von Not- und Ausnahmefällen begrifflich zu trennen.