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Lexikon
Jagdrecht·Mittlere Prüfungsrelevanz

Mitnahmerecht

Recht, bestimmte jagdlich anfallende Sachen nach Vereinbarung mitzunehmen oder zu behalten.

Mitnahmerecht ist kein einheitlicher Hauptbegriff des Jagdrechts, kann aber in Pacht-, Erlaubnis- oder Praxisverhältnissen eine Rolle spielen. Gemeint ist meist die Frage, wer Wildbret, Trophäen oder andere Gegenstände behalten darf.

Vertraglicher oder praktischer Bezug

Ein Mitnahmerecht ergibt sich nicht einfach aus dem Wort, sondern aus Abrede oder Rechtsverhältnis. Es kann etwa regeln, wer was vom Erlegten oder aus dem Jagdbetrieb behalten darf. Der Begriff ist damit eher konkretisierungsbedürftig als selbsterklärend.

Warum genaue Regelung wichtig ist

Unklare Mitnahmerechte führen leicht zu Missverständnissen zwischen Pächter, Jagdgast oder Erleger. Deshalb sollten solche Fragen möglichst vorher geregelt sein. Lehrreich ist der Begriff vor allem als Hinweis auf die Bedeutung sauberer Vereinbarungen.