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Lexikon
Jagdrecht·Niedrige Prüfungsrelevanz

Landjäger

Historische Bezeichnung für ländliche Polizeikräfte, jagdlich eher bei Wildereibekämpfung relevant.

Landjäger ist kein eigentlicher Jagdbegriff, sondern ein historischer Verwaltungs- und Polizeititel. Für das Jagdwesen ist er vor allem in älteren Zusammenhängen von Wildereibekämpfung und ländlicher Ordnung interessant.

Historische Amtsbezeichnung

Landjäger waren früher ländliche Ordnungskräfte oder Gendarmen. Sie hatten polizeiliche Aufgaben und kamen damit auch bei Jagd- und Wildereifällen in Berührung. Der Begriff stammt also aus der Verwaltungsgeschichte und nicht aus der Jägersprache.

Bezug zur Jagd

In älteren Texten können Landjäger als Unterstützer bei der Verfolgung von Wilddiebstahl oder Jagdvergehen auftauchen. Für die moderne Jägerprüfung hat das nur Randbedeutung. Lehrreich ist der Begriff vor allem als historischer Kontext zu Jagdschutz und Rechtsdurchsetzung.