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Lexikon
Jagdpraxis·Niedrige Prüfungsrelevanz

Jagdzug

Historischer oder regionaler Begriff für den geordneten Zug einer Jagdgesellschaft.

Jagdzug ist kein bundesweit scharf normierter Prüfungsbegriff. Meist bezeichnet er historisch oder regional die geordnete Bewegung von Jägern, Hunden und Helfern im Ablauf einer Gesellschafts- oder Treibjagd.

Begriffseinordnung

Unter Jagdzug versteht man meist den geschlossenen oder abgestimmten Zug einer Jagdgesellschaft. Gemeint sein kann das gemeinsame Vorrücken, das Angehen zum Stand oder der organisierte Bewegungsablauf einer Jagd. Der Begriff ist eher traditionell als streng fachsystematisch.

Verwendung im jagdlichen Sprachgebrauch

Besonders in älteren Beschreibungen höfischer oder größerer Gesellschaftsjagden findet sich der Ausdruck Jagdzug. In moderner Prüfungssprache werden stattdessen meist präzisere Begriffe wie Treiben, Standbezug oder Jagdorganisation verwendet. Als Sprachbild bleibt der Begriff jedoch verständlich und lehrreich.

Häufige Verwechslung

Jagdzug ist nicht dasselbe wie Wildzug; gemeint ist hier der Ablauf oder Zug der Jagdgesellschaft, nicht die Wanderung von Wild.