Jagdprüfung.de
Lexikon
Jagdpraxis·Mittlere Prüfungsrelevanz

Jagdbögen

Jagdliche Bogenwaffen; in Deutschland als reguläres Jagdinstrument rechtlich nicht zugelassen.

Jagdbögen sind Bogenwaffen (Recurvebogen, Langbogen, Compound-Bogen), die in manchen Ländern (USA, Teile Europas) für die Jagd zugelassen sind. In Deutschland ist die Bogenjagd nach § 19 BJagdG nicht als reguläre Jagdmethode anerkannt; Bögen gelten nicht als zulässige Jagdwaffen.

Definition

Jagdbögen sind Bogenwaffen, die für die Wildtierjiagd eingesetzt werden. Typen: Recurvebogen (traditionell, geschwungene Enden), Langbogen (historisch, longbow), Compound-Bogen (moderne Technik mit Rollen für weniger Zugkraft bei vollem Zug). In vielen Ländern ist Bogenjagd legal; die Ausrüstung umfasst Pfeile mit Jagdspitzen (Broadheads) für schnellen Tötungseffekt.

Rechtslage in Deutschland

In Deutschland sind Bögen nach § 19 BJagdG nicht in der Liste der zulässigen Jagdwaffen aufgeführt. Die Jagd mit dem Bogen ist daher in Deutschland grundsätzlich verboten. Einige Bundesländer haben in den letzten Jahren Pilotprojekte oder Diskussionen über eine mögliche Zulassung geführt (z.B. NRW 2021), jedoch ohne bundesweite Änderung des BJagdG. Im Gegensatz dazu ist die Armbrust (§ 19 BJagdG) unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Prüfungswissen

Prüfungsrelevant: Bögen sind in Deutschland nicht als Jagdwaffe zugelassen (§ 19 BJagdG). Merke: Zulässige Jagdwaffen in Deutschland sind Büchsen, Flinten, Pistolen (für Fangschuss), Armbrust (unter bestimmten Bedingungen) und Schrotgewehre. Bogenjagd = in D verboten, in anderen EU-Ländern unterschiedlich geregelt.