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Lexikon
Jagdpraxis·Mittlere Prüfungsrelevanz

Hilfsmittel

Technische und praktische Mittel zur Unterstützung der Jagdausübung, der Nachsuche und Revierarbeit.

Hilfsmittel sind alle erlaubten technischen und praktischen Geräte und Materialien, die den Jäger bei der Jagdausübung unterstützen. Dazu zählen Optiken, Wildkameras, Wärmebildgeräte, Nachtsichtgeräte, GPS-Geräte und Kommunikationstechnik. Manche Hilfsmittel sind gesetzlich reguliert.

Definition

Hilfsmittel im Jagdwesen sind alle zulässigen Geräte und Materialien, die die Jagdausübung, Nachsuche, Revierüberwachung oder Wildtierbewirtschaftung unterstützen. Hierzu zählen: Zielfernrohre, Ferngläser, Wärmebildgeräte (Beobachtung), Wildkameras, GPS-Tracker (für Hunde), Schussschallgedämpfer (in manchen Bundesländern zugelassen), Lockmittel (Blattinstrument, Lockstoffe).

Rechtliche Rahmenbedingungen

Nicht alle Hilfsmittel sind in der Jagd erlaubt. § 19 BJagdG regelt verbotene Mittel: u.a. verboten sind Licht- und Scheinwerfer zur direkten Beleuchtung von Wild (außer für Nachsuche unter bestimmten Bedingungen), automatische Schussauslösevorrichtungen und Betäubungsmittel ohne Ausnahmegenehmigung. Wärmebildgeräte zur reinen Beobachtung sind erlaubt; zur Jagd teils länderrechtlich unterschiedlich geregelt.

Prüfungswissen

In der Jägerprüfung: Verbotene jagdliche Mittel kennen (§ 19 BJagdG): kein elektrisches Licht zur Wildbeleuchtung für die Jagd, keine Schallplatten/Tonbandgeräte für bestimmte Arten, keine Fanggeräte für geschütztes Wild. Wärmebildgeräte und Nachtsichtgeräte sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt.