Haltungsverbot
Gesetzliches Verbot, bestimmte Wildtierarten ohne Genehmigung in Gefangenschaft zu halten.
Das Haltungsverbot untersagt die private oder gewerbliche Haltung bestimmter Wildtierarten, die unter Naturschutz stehen, gefährlich sind oder als invasive Fremdarten gelten. Für Jäger relevant sind Haltungsverbote für geschützte Greifvögel und invasive Wildtierarten.
Definition
Ein Haltungsverbot ist eine gesetzliche Regelung, die die private oder gewerbliche Haltung bestimmter Tierarten ohne behördliche Genehmigung untersagt. Im jagdrechtlichen und naturschutzrechtlichen Bereich betrifft dies: streng geschützte Wildtiere (Greifvögel, Eulen nach BNatSchG), invasive Fremdarten (Grauhörnchen u.a. nach EU-VO 1143/2014) sowie Wildtiere, deren Haltung Tierschutzbedenken aufwirft.
Rechtliche Regelungen
Rechtsgrundlagen: BNatSchG § 44 (streng geschützte Arten), TierSchG (artgerechte Haltung als Grundvoraussetzung), EU-Verordnung 1143/2014 (invasive gebietsfremde Arten). Ausnahmen sind möglich für wissenschaftliche Institutionen, Zoos und lizenzierte Falkner. Verletzte geschützte Wildtiere dürfen aufgenommen und einer Auffangstation übergeben werden, aber nicht dauerhaft privat gehalten werden.
Prüfungswissen
In der Jägerprüfung: Haltungsverbot ist Teil des Naturschutz- und Jagdrechts. Merke: Verletzte geschützte Wildtiere → sofort Auffangstation oder Veterinär kontaktieren, keine Privathaltig. Für Greifvögel in der Falknerei gelten besondere Haltungsregeln und Genehmigungspflichten.
Verwandte Begriffe