Graureiher
Häufigster Schreitvogel Deutschlands (Ardea cinerea); seit 1977 ganzjährig geschützt, nicht jagdbar.
Der Graureiher (Ardea cinerea) ist an grauem Gefieder, weißem Kopf mit schwarzem Streif und langen Beinen erkennbar. Er jagt Fische, Frösche und kleine Nagetiere. Früher jagdbar und als Fischereischädling verfolgt, ist er seit 1977 in Deutschland ganzjährig geschützt.
Definition
Der Graureiher (Ardea cinerea) gehört zur Familie Ardeidae (Reiher). Körperlänge ca. 90–98 cm, Flügelspannweite bis 175 cm. Charakteristisch: grauer Rücken, weißer Kopf mit schwarzem Überaugenstreif, langer spitzer Schnabel. Er nistet in Kolonien (Reiherkolonien) in hohen Bäumen nahe Gewässern und kann über 20 Jahre alt werden.
Schutzstatus und jagdrechtliche Einordnung
Der Graureiher war in Deutschland bis 1977 jagdbar und galt als Fischereischädling. Seit 1977 ist er durch das BJagdG ganzjährig geschützt. Er unterliegt dem BNatSchG § 44 als streng geschützte Art. Schadensfälle an Fischteichen können behördlich geregelt werden, die eigenständige Bejagung durch Jäger ist aber nicht möglich.
Prüfungswissen
In der Jägerprüfung: Graureiher = ganzjährig geschützt, nicht jagdbar seit 1977. Jäger müssen den Graureiher sicher erkennen können. Merke: Graureiher fliegt mit eingezogenem Hals (S-förmig), Kranich mit gestrecktem Hals – wichtiges Bestimmungsmerkmal im Flug.
Verwandte Begriffe